Krieg? Als iranische Soldaten verkleidete israelische Agenten auf Mission (Enthüllungen)

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In einem Bericht der Sunday Times vom 25. März wird behauptet, » benutzt eine ständige Basis im irakischen für grenzüberscheitende geheimdienstliche Einsätze, um›unwiderlegbare Beweise‹dafür zu finden, dass der Iran an der Entwicklung eines atomaren Gefechtskopfes arbeitet« (»Israeli spies scour Iran in nuclear hunt«, in: The Sunday Times, 25. März 2012).

Finkelstein, BDS und das Internationale Recht

a05c6 Finkelstein Barat Finkelstein, BDS und das Internationale Recht

Finkelstein im Gespräch mit Barat

Als Norman Finkelstein in einem jüngsten Interview mit Frank Barat offensichtlich entnervt und äußerst energisch seine Kritik an der BDS- wiederholte1 und dabei unausweichlich durch seine Insistenz auf die zwingende Notwendigkeit von öffentlicher Anschlussfähigkeit und Kompatibilität mit den etablierten Normen des Internationalen Rechts den advocatus diaboli spielen musste, löste er damit eine Kontroverse aus. Die einen warfen ihm Komplizität, Kapitulation oder eine sentimentale Vorliebe für die Präservierung des jüdischen Charakters Israels und damit für eine inegalitäre, rassistisch diskriminierende Legislatur vor2,  während andere, überwiegend liberale Zionisten, ihn schon voreilig in ihren Reihen begrüßten. Ich versuche im weiteren Verlauf darzustellen, warum ich beide Interpretationen für grundsätzlich falsch halte.

Das Internationale Recht und die Besatzung

Am 9. Juli 2004 verkündete der International Internationale Gerichtshof (IGH, Englisch: ICJ) sein Gutachten über die von Israel errichtete Mauer innerhalb der West Bank und das damit assoziierte Regime.3 Er erklärte diese darin für illegal unter Völkerrecht, räsonierend, dass die Mauer und die damit assoziierte Okkupation Palästinas erheblich das Recht  auf Selbstbestimmung,  Recht  auf Eigentum,  Recht  auf Bewegungsfreiheit, Recht auf Arbeit, Recht auf Gesundheit, Recht auf Bildung und das Recht auf einen adequaten Lebensstandard palästinensischer Staatsbürger behindere. Zudem verletze sie die dazugehörigen Haager Regulationen, die Vierte Genfer Konvention und die relevanten Sicherheitsrats-Resolutionen.

In  Übereinstimmung  mit  diesem Urteil  argumentierten  unzählige palästinensische Menschenrechtsorganisationen, zusammen mit Richard Falk, dem United Nations Special Rappotteur on Palestinian Human Rights, sowie anderen Autoritäten, dass diese Verletzungen Internationalen Rechts effektiv das Verbrechen der Apartheid konstituieren. Apartheid wurde seit dem Niedergang des namengebenden Regimes in Südafrika in den Katalog der Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgenommen und erfuhr eine strikte Definition.  Formulationen dieser findet man in der International Convention on the Suppression and Punishment of the Crime of Apartheid (2)4 und in Artikel 7 (2) (h) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. In letzterem wird Apartheid prägnant definiert als

»an institutionalized regime of systematic oppression and domination by one racial group over any other racial group or groups and committed with the intention of maintaining that regime«5

Sie riefen daraufhin in Anlehnung an die globale Boykottbewegung gegen Apartheid in Südafrika zu Boykott, Divestment und Sanktionen (BDS) gegen Israel und in die Okkupation involvierte Institutionen auf.6 Ziel war es, Israel und die internationale Gemeinschaft zu zwingen, das Urteil des IGH zu vollstrecken und die Okkupation der West Bank und Gazas, die Annexion Ostjerusalems und eines der größten und beständigsten Flüchtlingsprobleme zu beenden. Die jüngste Iteration dieser Meinung findet man beispielsweise in den Veröffentlichungen des sog. Russell Tribunal on Palestine.7

Israels Eintritt in die UN via Resolution 273 der UN-Vollversammlung vom 11. Mai 19498 implizierte Israels Akzeptanz der  Resolution 181 vom 29. November 1947 (die  Resolution 181 beinhaltet den Teilungsplan für Palästina in zwei Staaten)9 sowie der Resolution 194 vom 11. Dezember 1948 (Resolution 194 beinhaltet vor allem das Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge).10 Eine Akzeptanz dieser transformierte deren Charakter von Empfehlungen zu verbindlichen Abkommen und verpflichtete Israel gemäß UN Charter Artikel 24 und 25 Entscheidungen des UN-Sicherheitsrats zu akzeptieren und zu vollstrecken.11 Resolution 181 beinhaltete in Chapter 2: Religious and Minority Rights eine permanente Obligation der zukünftigen Staaten die Grund- und Menschenrechte aller ihrer Bürger zu respektieren, zu schützen und dieses demokratische Egalitätsprinzip in der erforderten Unabhängigkeitserklärung zu verankern.

Diese Klauseln sollten als Basis für jede Form von Konstitution fungieren, d.h. geltendes Recht sein. Ohne Einverständnis der Vollversammlung durfte keine Änderungen an den in Chapter 2 und 3 stipulierten Provisionenen vorgenommen werden. Bis heute herrscht jedoch ein Unwille, die erforderlichen Provisionen wie formuliert in Israels Unabhängigkeitserklärung als gültigen Teil der Legislation Israels anzuerkennen, auch wenn jene von Abba Eban den Diskussionen in UN-Sitzung 48 und 51 als solche markiert und als bindend anerkannt wurden.12 Dieselbe Resolution stellte beide Parteien unter die Jurisdiktion des IGH und verpflichtete diese das in einer von einer der beiden Parteien ausgerufenen Notstandssitzungen gefällte Urteil anzuerkennen, zu respektieren und in Kraft zu setzen. Normalerweise veröffentlicht dieser Gerichtshof nur »advisory opinions.« Im Falle des Territoriums Mandatspalästinas und den daraus etablierten Staaten Israel und Palästina sind diese jedoch verbindlich.

Der Umgang Israels mit diesem Recht

Dass ein Respekt von Obligationen, wie beispielsweise formuliert in Resolution 181, nur selten Teil – und wenn, dann nur äußerst wählerisch – des israelischen Diskurses darstellt, ist selbstevident. Erinnern wir uns beispielsweise daran, dass der Partitionsplan einen jüdischen Staat mit 509780 Arabern und 499020 Juden vorsah. Die arabische Mehrheit – vorausgesetzt, die relevanten Artikel in Resolution 181 über den demokratischen Charakter und Minderheitenrechte des zukünftigen jüdischen Staates wären erfüllt worden – hätten damit den unbegrenzten Immigrationsfluss von Juden aus der ganzen Welt stoppen können. Stattdessen fand im Bürgerkrieg 1948 und dem darauffolgenden arabisch-israelischen Krieg etwas statt, das die israelischen »neuen Historiker« Benny Morris, Ilan Pappé, Avi Shlaim und Simha Flapan sowie palästinensische Historiker wie Walid Khalidi später als eine ethnische Säuberung in den in Resolution 181 für einen zukünftigen jüdischen Staat vorgesehenen Gebieten identifizieren würden. Das daraus folgende und oft zitierte individuelle Rückkehrrecht oder  Recht  auf  Kompensation palästinensischer  Flüchtlinge nach dem Bürgerkrieg in Mandatspalästina in 1948 und dem Sechstagekrieg 1967 -  formuliert in UN General Assembly Resolution 194 und administriert und verwaltet  von der  United Nationas Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East – bezieht seine Legitimität aus genau dieser.

Die PLO und die Anerkennung Israels

Die Unabhängigkeitserklärung der PLO in Algiers 1988 beinhaltete eine Anerkennung und Akzeptanz von Resolution 18113 und machte diese somit auch bindend für einen zukünftigen, unabhängigen Staat Palästina innerhalb der in dieser Resolution skizzierten Grenzen. Sie stellt dementsprechend lange vor Arafats Brief an Rabin sowohl eine Anerkennung Israels als auch eine Zustimmung seitens der PLO, dass  in Israel residierende Palästinenser israelische Staatsbürgerschaft besitzen und vor den Vereinten Nationen dementsprechend durch Israel und nicht durch die PLO oder, nachfolgend, die PNA repräsentiert werden, dar. Konträr zu beispielsweise Ali Abunimahs Behauptung, dass die UNESCO-Initiative der PNA die juristischen Möglichkeiten in Hinsicht auf in Israel residierende Palästinenser unterminieren würden, ist es schon lange Realität, dass weder PLO noch die PNA jemals ein Recht inne hatten diese international zu repräsentieren. Vollständige Einlösung der Menschenrechte von palästinensischen Staatsbürgern Israels geht vielmehr einher mit der vollständigen Implementierung von Resolution 181 und 194.

Um meinem Punkt weiteres Gewicht zu verleihen, möchte ich hier auf den Report des Committee On The Exercise Of The Inalienable Rights Of The Palestinian People an den UN-Sicherheitsrat verweisen:

»19. In this respect, it was pointed out that Israel was under binding obligation to permit the return of all the Palestinian refugees displaced as a result of the hostilities of 1948 and 1967. This obligation flowed from the unreserved agreement by Israel to honour its commitments under the Charter of the United Nations, and from its specific undertaking, when applying for membership of
the United Nations, to implement General Assembly resolutions 181 (II) of 29 November 1947, safeguarding the rights of the Palestinian Arabs inside Israel, and 194 (III) of 11 December 1948, concerning the right of Palestinian refugees to return to their homes or to choose compensation for their property. This undertaking was also clearly reflected in General Assembly resolution 273 (III).«14

Resolution 181, das Abkommen von Lausanne unter der League of Nations und die diese inkorporierenden Artikel der Charta der Vereinten Nationen in Chapter XII sind somit die prinzipielle und unkonditionell-verpflichtende Basis für die Legitimität beider Staaten15 , auch wenn Israel dies periodisch leugnet. Im Gegenteil zu den provisorischen Waffenstillstandslinien von 1949, welche, auch wenn international anerkannt und bindend bis zu einer endgültigen Schlichtung des Konflikts, abhängig von dem Konsens der betroffenen Parteien über Israels Einhaltung der Bedingungen wie formuliert in UN Security Council Resolution 242 (Resolution 242 vom 22. November 1967 fordert den Rückzug Israels „aus (den) besetzten Gebieten, die während des jüngsten Konfliktes besetzt wurden” im Gegenzug für eine Anerkennung Israels und die Respektierung seiner Sicherheit „frei von Bedrohung und Gewalt”), nachfolgenden Resolutionen und der Road Map for Peace sind und dementsprechend bei Fehlen dieses Konsens annuliert werden könnten.

BDS im Lichte palästinensischer Souveränität

Angesichts der Tatsache, dass der Ruf nach Boykott, Divestment und Sanktionen im Lichte der Tatenlosigkeit der internationalen Gemeinschaft nach dem Urteil des IGH über die Mauer und das mit dieser assoziierte Regime kam, ist die Reluktanz einiger Repräsentanten der BDS-Bewegung, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um das Urteil des IGH zu implementieren, ausgesprochen verwunderlich. Dies könnte beispielsweise durch eine Beschwerde am UN-unabhängigen und dem damit US-Veto-befreiten Internationalen Strafgerichtshof (IStGH, Englisch: ICC) geschehen. Ali Abunimahs Ablehnung der Bewerbung Palästinas um die UNESCO-Mitgliedschaft16 17 18 , trotz Widerlegung der von ihm angesprochenen Kritikpunkte hier und durch Offizielle19 , signifiziert, dass er dazu nicht bereit ist.

Der UNESCO-Eintritt hat endgültig jeden Zweifel an der Souveränität Palästinas verworfen, der nach der offiziellen Deklaration20 der Anerkennung der Jurisdiktion des IStGH über das Territorium Palästinas noch bestand.21 Der IStGH kann im Falle von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit Haftbefehle gegen die Verantwortlichen ausrufen; ein Umstand, der angesichts der offenen Ankündigung neuer Siedlungen und sonstiger öffentlicher Deklarationen von Offiziellen Israels, des Kriegsverbrecherstatus von Siedlern in der West  Bank und der Mitschuld an der Aufrechterhaltung des illegalen Apartheidregimes zahlloser Offizieller der Exekutive und Judikative Israels die Demontage des mit der Mauer assoziierten Regimes massiv beschleunigen und uns dem Ziel einer gerechten Zweistaatenlösung des Konflikts durch Vollziehung der Resolution 181 der UN-Vollversammlung und der Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates bedeutend näher bringen würde.

BDS und das Rückkehrrecht

Stattdessen jedoch insistiert man auf das angebliche Recht der Rückkehr aller der fünf Millionen Flüchtlinge in willentlicher Ignoranz der Resolution 194, die nach »a just and agreed upon solution of the refugee problem« verlangt, und gegen den Willen der Flüchtlinge selbst, von denen, so ergab eine Umfrage des Palestinian Center for Policy and Survey Research aus dem Jahr 2003, nur 10% ihre Rückkehr nach Israel als die von ihnen favorisierte Option ansehen.22 23

Die Ausführung des herrschenden Völkerrechts inklusive internationalen Gewohnheitsrechts würde demnach konsequent zu einer Zweistaatenlösung und einer gerechten und beiderseitig akzeptablen Lösung der Flüchtlingsfrage führen. Die Zukunft einer Einstaatenlösung ist hingegen nicht nur ungewiss, sondern sogar gefährlich: Wenn PNA und PLO im Zuge einer Unionierung Israels und Palästinas ihre internationale Legitimität als Regierung des Staates Palästina abtreten, wer garantiert dann, dass unter dem Mantel Großpalästinas nicht mit der selben alten Apartheid fortgefahren wird? Auf einen Eingriff der internationalen Gemeinschaft kann man sich bekanntlich kaum verlassen.

Es ist korrekt, anzunehmen, dass eine erfolgreiche BDS-Kampagne ein signifikanter Schritt in Richtung eines gerechten Friends wäre – allzu oft vergisst man in diesen Überlegungen jedoch, wofür das chice Akronym denn eigentlich steht und lässt die Sanktionen hinten runterfallen. Die Boykottbewegung gegen Apartheid in Südafrika begann in den 1950ern; wirklich erfolgreich wurde sie erst als internationale Sanktionen aktiv wurden. Zu versuchen, ein Regime in die Knie zu zwingen, das seit über 60 Jahren internationale Unterstützung genießt und gleichzeitig aus Infantilie
zu verweigern, auch nur dieselbe Sprache wie die Assistenten der Okkupation und Kolonisierung Palästinas zu sprechen, ist ein quixotisches Unternehmen. Diese Sprache, von der ich hier spreche, heißt Internationales Recht.

Der Artikel stammt aus der Hand eines Lesers dieses Blogs und wurde von mir für die Veröffentlichung bearbeitet. Vielen Dank an Sophie.

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  1. vgl. Schmok. (15. Januar 2012) Finkelstein greift BDS (zurecht) scharf an. Schmok. Stand 26. Februar 2012, verfügbar unter: http://schmok.blogsport.eu/2012/02/15/finkelstein-greift-bds-scharf/
  2. vgl. bspw. Tilley, V. (19. Februar 2012) A Response to Norman Finkelstein. Unpetrified Opinion. Stand 26. Februar 2012, verfügbar unter: http://unpetrified-opinion.blogspot.com/2012/02/response-to-norman-finkelstein.html?spref=fb oder auch Ali Abunimah, “Finkelstein, BDS and the destruction of Israel”
  3. vgl. International Court of Justice. (9. Juli 2004) Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territory: Advisory Opinion. Stand 26. Februar 2012, verfügbar unter: http://www.icj-cij.org/docket/index.php?pr=71&code=mwp&p1=3&p2=4&p3=6&ca
  4. vgl. UN General Assembly, International Convention on the Suppression and Punishment of the Crime of Apartheid, 30. November 1973, A/RES/3068(XXVIII). Stand 26. Februar 2012, verfügbar unter: http://untreaty.un.org/cod/avl/ha/cspca/cspca.html
  5. vgl. UN General Assembly, Rome Statute of the International Criminal Court (zuletzt geändert Januar 2002), 17. July 1998, A/CONF. 183/9. Stand 26. Februar 2012, verfügbar unter: http://untreaty.un.org/cod/icc/statute/99_corr/cstatute.htm
  6. vgl. BDS Movement. (9. Juli 2005) Palestinian Civil Society Call for BDS.  BDS Movement. Stand 26. Februar 2012, verfügbar unter http://www.bdsmovement.net/call#.T0qkofEaPfM
  7. vgl. Russell Tribunal on Palestine. (7. November 2011) Findings of the South African Session. Russell  Tribunal  on  Palestine.  Stand  26.  Februar  2012,  verfügbar  unter: http://www.russelltribunalonpalestine.com/en/wp-content/uploads/2011/09/RToP-Cape-Town-full-findings2.pdf
  8. vgl. UN General Assembly, Admission of Israel to membership in the United Nations, 11. Mai 1949,  A/RES/273(III).  Stand  27.  Februar  2012,  verfügbar  unter: http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/83E8C29DB812A4E9852560E50067A5AC
  9. vgl. UN General Assembly, Future government of Palestine, 29. Novemer 1947, A/RES/181(II).
    Stand  27.  Februar  2012,  verfügbar  unter: http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/a06f2943c226015c85256c40005d359c/7f0af2bd897689b785256c330061d253?OpenDocument
  10. vgl. UN General Assembly, Palestine – Progress Report of the United Nations Mediator, 11. Dezember  1948,  A/RES/194(III).  Stand  27.  Februar  2012,  verfügbar  unter: http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/a06f2943c226015c85256c40005d359c/c758572b78d1cd0085256bcf0077e51a?OpenDocument
  11. vgl.  UN General  Assembly,  Fifty-first  meeting: Application of  Israel  for admission to membership in the United Nations, 9. Mai 1949, A/AC.24/SR.51. Stand 27. Februar 2012, verfügbar unter: http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/E67947F1B2B7E06A8525742E00525D85
  12. vgl. Shahar Ilan. (05. Dezember 2007) MKs debate protection of ‘equality’ in future constitution. Haaretz.  Stand 27. Februar 2012, verfügbar unter:  http://www.haaretz.com/news/mks-debate-protection-of-equality-in-future-constitution-1.234565
  13. vgl. Yasser Arafat. (13. Dezember 1988) Yasser Arafat, Speech at UN General Assembly.  Le Monde  Diplomatique. Stand  27.  Februar  2012,  verfügbar  unter: http://mondediplo.com/focus/mideast/arafat88-en
  14. vgl. Security Council, Report of the Committee on the Exercise of the Inalienable Rights of the Palestinian People,  29.  Mai 1976,  S/12090.  Stand 27.  Februar 2012,  verfügbar unter: http://unispal.un.org/UNISPAL.NSF/0/5E625DDD9ABF1B52852571E300653B31
  15. vgl. John Quigley, The Statehood of Palestine: International Law in the Conflict (New York: Cambridge University Press 2010)
  16. vgl. Ali Abunimah. (19. September 2011) A Formal Funeral for the Two-State Solution. Foreign Affairs. Stand 27. Februar 2012, verfügbar unter: http://www.foreignaffairs.com/articles/68268/ali-abunimah/a-formal-funeral-for-the-two-state-solution?page=show
  17. vgl. Ali Abunimah. (13. April 2011) Recognizing Palestine? Al Jazeera English.  Stand 27. Februar  2012,  verfügbar  unter: http://www.aljazeera.com/indepth/opinion/2011/04/2011413152522296883.html
  18. vgl. Ali Abunimah. (08. August 2011) How Palestinian Authority’s UN “statehood” bid endangers Palestinian rights.  Electronic  Intifada. Stand 27.  Februar  2012,  verfügbar  unter: http://electronicintifada.net/blog/ali-abunimah/how-palestinian-authoritys-un-statehood-bid-endangers-palestinian-rights
  19. vgl. Permanent Observer Mission of Palestine to the United Nations, Memorandum prepared by the  Permanent Observer Mission of Palestine to the United Nations – New York, September 2011. Stand  27.  Februar  2012,  verfügbar  unter: http://www.un.int/wcm/webdav/site/palestine/users/YousefZ/public/(September%202011)%20Permanent%20Observer%20Mission%20of%20Palestine%20Memo%20Refuting
    %20Arguments%20regarding%20PLO%20Status%20and%20Refugee%20Rights.pdf
  20. vgl. Palestinian National Authority, Declaration recognizing the Jurisdiction of the International Criminal  Court,  21.  Januar  2009.  Stand  27.  Februar  2012,  verfügbar  unter: http://uclalawforum.com/media/background/gaza/2009-01-21_Palestinian_National_Authority_Declaration.pdf
  21. vgl. Quigley, The Statehood of Palestine: International Law in the Middle East Conflict, S. 197-200
  22. vgl. Khalil Shikaki. (29. Juli 2003)  Khalil Shikaki defends his refugee poll. Elecronic Intifada. and 27.  Februar 2012,  verfügbar unter: http://electronicintifada.net/content/khalil-shikaki-defends-his-refugee-poll/4708
  23. vgl. Palestinian Center for Policy and Survey Research. (18. Juli 2003) Results of PSR Refugees’ Polls in the West Bank/Gaza Strip, Jordan and Lebanon. Stand 28. Februar 2012, verfügbar unter: http://www.pcpsr.org/survey/polls/2003/refugeesjune03.html#findings

Wer ist Kofi Annan wirklich? Der UN-Friedensvermittler, handverlesen von der CIA (Enthüllungen)

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Obwohl Kofi Annan bei den Vereinten Nationen einen exzellenten Ruf hinsichtlich seines effektiven Managements genießt, geriet er wegen seiner politischen Schwächen   in die Kritik. UN-Generalsekretär trachtete er danach, die Weltorganisation an die unipolare Welt und die weltweite Ausdehnung der amerikanischen Vorherrschaft anzupassen. Er stellte die weltanschaulichen Grundlagen der Vereinten Nationen in Frage und schwächte ihre Fähigkeit, Konflikte zu verhindern. Dennoch wurde gerade er jetzt mit der Beilegung der Syrienkrise beauftragt.

Kurz notiert Op TrialAtHome: Anonymous legt britische Regierungs-Websites lahm

Britische Anonymous-Aktivisten legten am gestrigen Samstag wie angekündigt die Websites des britischen Premierministers sowie des Innenministeriums einem DDoS-Angriff lahm. Hintergrund der “Operation TrialAtHome” betitelten Angriffe ist ein Protest gegen das britische Auslieferungsrecht.

Freerk Huisken über das Gedicht von Günther Grass

Deutscher Großdichter als Weltgewissen - national abgewatscht

1. Die Sache

G. Grass hat in dem Gedicht, das seit Tagen für Wirbel sorgt,  darauf verwiesen, dass die Atommacht Israel den „ohnehin brüchigen Weltfrieden“ mit der Androhung eines atomaren Erstschlags gegen den Iran gefährdet. Zugleich greift er die deutsche Regierung an, die sich mit der Billigung von U-Boot-Verkäufen an Israel zum „Zulieferer eines Verbrechens“ machen könnte. „Internationale Instanzen“ fordert er abschließend auf, die Atomanlagen bzw. atomaren Potentiale beider Staaten einer permanenten Kontrolle zu unterziehen.

62637 Grass Freerk Huisken über das Gedicht von Günther Grass

G. Grass – Ein deutscher Dichter

Natürlich hat Grass mit dem politischen Gedicht etwas . Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass sich Israel auf einen Militärschlag gegen den Iran vorbereitet und deutsche U-Boote Instrumente der militaristischen Außenpolitik dieses Staates sind. Aber das Pfeifen ohnehin die Spatzen von den Dächern. Die allgemeine Verurteilung, die sein Standpunkt erfährt, bezieht sich denn auch auf  die Behauptung, dass es der Staat Israel ist, der als Kriegstreiber eine Gefahr für den Weltfrieden darstellt.

Um Grass jene Ehrenrettung widerfahren zu lassen, die die politische Sache verdient, die er angesprochen hat, sollte man mit seiner Kritik nicht zurückhalten. Die Lage im Nahen Osten kennzeichnet er nämlich nicht genau: Denn das mächtige und die Lage in Middle-East damit bestimmende Subjekt der Feindschaftserklärung an den Iran ist nicht der Staat Israel, sondern sind die USA. Denen passen weder die eigenständigen, von Russland und China gedeckten außenpolitischen Ambitionen des Mullahstaates noch die Verwendung von Einnahmen aus Ölverkäufen für die dafür nötige militärische Ausstattung und schon gar nicht eine Etablierung als Atommacht, mit der sich der Iran als Souverän eine gewisse Unangreifbarkeit in der Region schaffen könnte, in ihre Pläne für den Nahen Osten. Erst daraus ergibt sich die Rolle Israels im aktuellen „Konflikt“: Dieser Staat entdeckt in den US-amerikanischen Absichten, den geostrategisch und wegen der Rohstoffvorkommen bedeutsamen Nahen Osten vollständig unter Kontrolle zu bekommen, die Gelegenheit, sich zugleich damit seiner eigenen regionalen Feinde zu entledigen. Nur zu gern würde der Staat Israel deswegen unter dem Schutz der USA die Vorhut einer militärischen Operation bilden, mit der dem iranischen Staat unter Inkaufnahme von massenhaftem Tod und Zerstörung westliche Lebensart verpasst werden soll. Doch noch bremst Obama seinen „Kettenhund“ Netanjahu, weil er darauf setzt, mit „friedlichen“ Mittel – als da sind: der Ausschluss der iranischen Wirtschaft vom Weltmarkt, inklusive der Verpflichtung der Verbündeten, sich diesen Maßnahmen anzuschließen, das Einfrieren aller auswärtig deponierten Finanzmittel, die Liquidierung von iranischen Atomphysikern, die Anstachelung einer inneren Opposition, die Einreiseverbote von Diplomaten in westliche Staaten, Drohungen an die Adresse von Verbündeten des Iran usw. – dasselbe Ziel erreichen zu können. Und gegenwärtig scheint der Friedensnobelpreisträger aus dem Weißen Haus eine gute Chance zu sehen, mit dieser Sorte Angriff auf die Lebensgrundlagen des iranischen Staates das Mullahregime  kippen zu können; natürlich ohne dabei auf die militärische Option mit ihren weltweit unkalkulierbaren Auswirkungen zu verzichten. Umgekehrt: Deren ständige Erneuerung nebst der nur verhaltenen Kritik an den israelischen Plänen – Obama untersagt seinem treuesten Verbündeten nichts, sondern bremst ihn nur – untermauern die Wirkkraft jener diplomatischen, ökonomischen, terroristischen und geheimdienstlichen Angriffe, die weltöffentlich nur deshalb unter „Friedensmaßnahmen“ laufen können, weil sie immer an der für westlich gepolte Hirne geradezu apokalyptischen Vorstellung gemessen werden, die Mullahs im Iran könnten dereinst über Atombomben verfügen und damit glatt dem Westen den Zugriff auf die gesamte Region erschweren.

Das ist die Lage. Und in der gibt der – nicht unbegründete – Verdacht, der Iran könnte Atombomben bauen, einen Grund und den zentralen Anlass für ein imperialistisches Interesse der USA nebst seiner Nato-Verbündeten ab. Deswegen passt auch eine Atommacht Israel den USA ins Konzept und deswegen würde dieselbe militärische Ausstattung des Iran für sie einen nicht zu duldender Kontrollverlust über eine Weltgegend darstellen, auf die der „freie Westen“ sich ein Zugriffsrecht zurechnet.

Grass reduziert – wenigstens in seinem Gedicht – die Gefahrenlage in der Region auf einen Atomschlag Israels, verharmlost damit erstens jenes Arsenal an Drohungs-, Erpressungs- und Eingriffsinstrumentarien, über das die führenden Imperialisten nun einmal verfügen und mit dem sie unterhalb des militärischen Zuschlagens identische Ergebnisse zu erreichen versuchen. Zweitens unterschätzt er die Abhängigkeit der Außenpolitik des Staates Israel von den USA. So ernst es der israelischen Führung auch ist, diesen Feind militärisch kleinkriegen zu wollen -  ohne Zustimmung und vor allem ohne Unterstützung durch das militärische Arsenal der USA wird dieser Staat nicht losschlagen. Weswegen es drittens auch von einer gewissen Blauäugigkeit zeugt, ausgerechnet „internationale Instanzen“, die ohne eine in ihnen festgezurrte Führungsrolle der USA nur Papiertiger sind, mit der Domestizierung jenes doch gerade von der Weltmacht Nr.1 eingeplanten und aufgerüsteten israelischen Militarismus beauftragen zu wollen. Schließlich erweckt Grass den Anschein, als ginge es Deutschland bei der Lieferung von U-Booten an Israel  nur ums Geschäft. Dem ist nicht so. An keinen Staat der Welt liefert der Rüstungsexporteur Deutschland militärisches Gerät von diesem Kaliber, wenn er nicht die Zwecke teilt, für die sie eingekauft werden. Deutschland betätigt sich vielmehr an führender Stelle als ein Verbündeter der Nah-Ost-imperialistischen Absichten der USA.

Soweit zu den politischen Einlassungen von Grass, zu den zutreffenden Urteilen und zu ihren Mängeln.

2. Das Gedicht

Grass, den Dichter, treibt aber leider noch mehr um. Er ist ganz deutscher Dichter und als solcher von einer ihn recht widersprüchlich umtreibenden Gewissensnot gepeinigt. Auf der einen Seite antizipiert er, dass er sich mit der Kritik am Staate Israel und seiner Führung bei jenen Deutschen den Antisemitismusvorwurf zuzieht, die zwischen rassistischem Antisemitismus und einer theoretischen Befassung mit der Außenpolitik dieses Staates nicht unterscheiden können bzw. dies gar nicht wollen. Grass weiß also um die polit-moralische Funktion dieser Gleichsetzung, weiß um die Heuchelei, die damit betrieben wird, und weiß folglich, dass deutsche Israel-Politik nichts mit „Wiedergutmachung“ zu tun hat, sondern unter diesem Titel jene anti-arabischen Übergriffe des Staates Israels im Nahen Osten billigt und sowohl finanziell als auch materiell stützt, die für die USA das zentrale imperialistische Einfallstor in den Nahen Osten waren und sind. Auf der anderen Seite jedoch entblödet sich der Dichter nicht, seine Israel-Schelte als Zugeständnis in diese national-moralische Heuchelei einzuwickeln. So heißt das Gedicht nicht etwa: „Israel gefährdet den Weltfrieden“, sondern: „Was gesagt werden muss“. Ein ums andere Mal ist ihm das demonstrative Vorführen seines schlechten Gewissens bei der Israel-Schelte fast wichtiger als diese selbst. Immer wieder – insgesamt fünfmal – hebt er mit der Vorführung seiner Seelenqual neu an: „Warum schweige ich…“, „warum untersage ich es mir, dieses Land beim  Namen zu nennen…“, „das allgemeine Verschweigen…, dem sich mein Schweigen untergeordnet hat…“, „sage ich, was gesagt werden muss…“, „warum sage ich jetzt erst…“ Der Mann ist also zugleich selbst durch und durch infiziert von jener deutschen Nachkriegsmoral, derzufolge sich Kritik von Deutschen an der Politik Israels nicht gehört; natürlich „wegen unserer Vergangenheit!“ Grass bekennt sich also zu dieser Direktive, die bei der Beurteilung von Krieg und Frieden im Nahen Osten immer nur ein Opfer kennt, den Staat Israel, und diesen ausschließlich von Täterstaaten umzingelt weiß, die ihm das „Existenzrecht“ rauben wollen – wenngleich ein Blick auf die jüngere Geschichte und die aktuelle Landkarte der Region das Gegenteil zeigt.

Es fragt sich da schon, was den Dichter eigentlich im Letzten umtreibt. Die Sorge um den Weltfrieden – was er im SZ-Interview vom 7.4. unterstreicht – oder die literarisch aufgemotzte , dass er als Deutscher natürlich den Staat Israel nie ohne schlechtes Gewissen kritisiert . Aber wahrscheinlich passt letztlich beides gut zusammen: Wo sich dieser deutsche Großdichter schon so quält, seine Schelte zu Papier zu bringen, und diese Seelenqual immer wieder kalkuliert ins Gedicht selbst einbringt, da muss doch jedem Leser deutlich werden, von welchem Gewicht seine Anklage ist. Hätte sie für ihn leichter gewogen, wäre sie doch weder zu Papier gebracht noch zeitgleich in vier der größten Zeitungen der Welt untergebracht worden. Ärgerlich ist diese Tour schon: Als ob mit der Schmerzhaftigkeit von Geburtswehen bereits die Güte des hervorgebrachten Produkt feststehen würde!

Da äußert sich ein Dichter von Rang als Weltgewissen kritisch gegen die Politik des Staates Israel, und legt als deutscher Literat zugleich Wert auf die Feststellung, dass er sich dem hierzulande gebotenen Philosemitismus verpflichtet weiß: „..dem Land Israel, dem ich verbunden bin und bleiben will“. Was denn nun, Herr Grass?

3. Die Folgen

Doch hat dieses kalkulierte Wirrwarr von heftiger politischer Kritik und Offenbarung innerster Seelenpein dem Grass gar nichts genützt. Wer als Deutscher Israel kritisiert ist Antisemit. Punkt. So der Aufschrei nach der Publikation aus Politik, Kultur- und Geistesleben. Und wenn die Kanzlerin vermelden lässt, dass sie zu Grass nichts weiter zu vermelden hat, dann weiß man, was sie damit vermelden möchte. Dasselbe nämlich, was von der Jüdischen Gemeinde, vom offiziellen Botschafter des Staates Israels und von all seinen inoffiziellen Botschaftshelfern sofort vermeldet wird: Grass ist ein Nestbeschmutzer und noch vieles mehr. Das Gedicht sei ein „Anschlag auf Israels Existenz“ verkündet R.Giordano, der nicht zwischen etwas Druckerschwärze und einem Militärschlag unterscheiden will; ähnlich H.M.Broder, der dem Gedicht allen Ernstes Absicht und Wirkkraft unterstellt, den „Verursacher der erkennbaren Gefahr zu entwaffnen“. Welch abenteuerliches Verhältnis von Geist und Macht spukt in diesen Köpfen herum! Nur weil sie als schreibende Knechte der Macht so geschätzt sind und hofiert werden, fingieren sie sich und die Zunft der Schreiberlinge gleich selbst als Teil der Macht.

Festzuhalten ist jedoch, dass diese inzwischen auch von Literaturpapst Reich-Ranicki – „ekelhaftes Gedicht“ – abgesegnete Philippika nicht das zwangsläufige Resultat des literarischen Erzeugnisses des Nobelpreisträgers ist. Da muss man den Grass in Schutz nehmen. Es ist vielmehr das zwangsläufige Ergebnis der gekonnten politischen Instrumentalisierung der Nachkriegsattitüde von Schuld und Scham im Dienste neuer, „raumgreifender“ deutscher Außenpolitik. Das begann mit Ex-Außenminister J.Fischer, der die deutsche Beteiligung am Krieg gegen Serbien mit der „Verantwortung“ begründete, die „wir Deutschen gegenüber den Diktatoren der Welt“ hätten. Und das setzt sich jetzt fort, wenn die imperialistische Sicherung des gesamten Nahen Ostens als geostrategischer Raum gen Osten, als strategische Rohstoffreserve und als Absicherung der „Freiheit der Meere“ für das weltweite Geschäft des Großkapitals nur als Schutz des Existenzrechts Israels vor dem Vernichtungswahn der iranischen Führung vorgestellt wird, dem „wir Deutsche“ verpflichtet zu sein haben.

So kommt es denn wie es kommen musste: Alle wichtigen Fragen, die neue politische Ausrichtung der USA unter Obama den Nahen Osten betreffend, geraten zur Nebensache oder werden gleich erledigt mit dem Schwall der Empörung über den vermeintlichen antisemitischen Skandal. Es werden mit der Berufung auf deutsche Schuld folglich ganz modern gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erledigt: Erstens ist die deutsche Beteiligung an der imperialistischen Offensive gegen den Iran eine moralische Pflicht Deutschlands und nicht etwa der Beleg für das nationale Interesse, auch im  Nahen Osten hegemoniale Ansprüche zu etablieren; und zweitens ist jeder, der das zu kritisieren wagt, nicht etwa Feind jedweder imperialistischen Friedens- und Kriegspolitik, sondern ein Antisemit.

PS: Grass hat seinem ersten moralischen Verbrechen in Interviews ein zweites hinzugefügt. Von „Gleichschaltung“ der öffentlichen Kritik hat er im Land der Meinungsfreiheit zu sprechen gewagt. Das konnten deren Hüter nicht auf sich sitzen lassen. Heftigste Zurückweisung erfolgte – gleichgeschaltet.

FREERK HUISKEN Jahrgang 1941, Pädagogikstudium in Oldenburg, Tätigkeit als Lehrer bis 1967, dann zweites Studium Pädagogik, Politik und Psychologie in Erlangen-Nürnberg, 1971 Promotion. Seit 1971 Professur an der Universität Bremen: Politische Ökonomie des Ausbildungssektors. Ab März 2006 im Ruhestand.

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Mit Scheiße bespritzt

Der israelische Blogger Uri Shani schreibt dem Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Hannover, Kay Schweigmann-Greve, nach dessen Kritik an Sigmar Gabriels Apartheidsvergleich:

Sehr geehrter Herr Schweigmann!

Mein Name ist Uri Shani, ich bin Israeli.

Ich danke Ihnen, dass ich durch Sie über den Besuch von Herrn Gabriel und über seine Stellungnahme hörte.

Ich danke Ihnen auch, dass Sie versuchen, mich zu verteidigen. Ich bitte Sie, dies in Zukunft zu unterlassen.

Waren Sie einmal in Hebron?

Ich war das letzte Mal vor zwei Wochen dort, ich wurde vom Militär des Staates, dem ich unerträglich hohe Steuern zahle, mit Scheiße bespritzt. Und ich meine das wörtlich. Drei Tage lang habe ich gestunken, weil ich gegen die Apartheid in Hebron und in diesem Land überhaupt demonstrieren wollte. wir mit der Demonstration begonnen hatten, kam gerade Beerdigungszug auf die Straße. Wir ließen sie durch, damit sie nicht warten mussten. In diesem Moment hat das israelische Militär Stellung bezogen und danach auch den Toten mit Scheiße bespritzt, denn Palästinenser darf man in diesem Land nur mit Scheiße bespritzt begraben werden.

Ich habe geweint, weil wir auch mit Tränengas bombardiert wurden.

Herr Schweigmann, das hatten wir nicht nötig, denn aus Wut und Trauer hätten wir sowieso geweint.

Solche Schläge Gesicht, Herr Schweigmann, erhalte ich sehr oft, weil ich nicht zufrieden bin hier. Die Äußerung von Herrn Gabriel aber gibt mir Mut und stärkt mich. Nicht alle Deutsche lassen sich mit der Antisemitismuskeule erschlagen.

Was haben Sie, Herr Schweigmann, gegen das Massaker in Homs gemacht?

Die palästinensischen Bewohner von Hebron, und auch in Ramallah und in Haifa, haben wenigstens dagegen demonstriert.

Warum betonen Sie eigentlich, dass Israel ein “souveräner und demokratischer Staat” sei. Soll ich Ihnen sagen, was ich davon halte?

Ich bitte Sie, Herr Schweigmann, wenn Sie mich unterstützen wollen, dann verhindern Sie doch bitte zum Beispiel die nuklearen U-Boot-Geschäftes ihres Staates mit Israel. Oder kommen Sie doch wenigstens einmal und sprechen Sie mit den Opfern dieser Regierung, auch mit den Staatsbürgern, die kein Haus haben, keine Arbeit haben, kein Essen haben. Darunter sind auch Schoah-Überlebende, Herr Schweigmann.

Ansonsten – bleiben Sie, wo Sie sind und lassen Sie mich wenigstens um mein Leben kämpfen! Die Scheiße, mit der ich von meiner Regierung bespritzt werde, reicht mir.

Mit freundlichen Grüßen,

uri shani (M.A.)

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Prof. Freerk Huisken (Bremen) über das Gedicht von Günther Grass

Deutscher Großdichter als Weltgewissen – national abgewatscht: Prof. () erklärt die Sache, und die Folgen.

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