Am 9. Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Regelsätze beim und beim Sozialgeld für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) und die Bundesregierung verpflichtet, eine Neuberechnung/-regelung zu treffen, um Hilfebedürftigen ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu sichern.